ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER GROHE GES. M.B.H. (im Folgenden „GROHE“) STAND: 02/2024

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen.

1.2. Die Entgegennahme einer von uns erbrachten Leistung durch den Kunden genügt für die Geltung dieser AGB, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist (gewerblicher Kunde).

1.3. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten Version als Rahmenvereinbarung auf für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir im Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.4. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

3. Umfang der Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

3.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung oder ein etwaig individuell ausgehandelter Vertrag maßgebend.

3.2. Wir behalten uns zur Anpassung an den Stand der Technik Änderungen in der Ausführung des Leistungsgegenstands vor, soweit Leistungsdaten des Vertragsgegenstands im Ganzen dadurch nicht wesentlich verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist. Von wesentlichen Änderungen der Ausführung von Lieferungen werden wir den Kunden vorab informieren.

3.3. Lieferungen und Leistungen erfolgen ab Werk bzw. unserem Lager in Wien, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) zu bestimmen.

3.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

3.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer ab Werk oder Lager. Die Kosten der Verpackung und Fracht trägt der Kunde.

4.2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.4. Für Sendungen an dritte Empfänger berechnen wir einen Zuschlag von € 10, -- zuzüglich MwSt. je Lieferung.

4.5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit einem Zinssatz von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz samt Zinseszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu verzinsen. Für etwaige Betreibungskosten ist vom Kunden – unabhängig vom Rechnungsbetrag – zusätzlich ein Pauschalbetrag von € 40 pro Betreibungsfall zu bezahlen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

4.6. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung – und gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

4.7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Ansprüche des Kunden insbesondere gemäß Ziffer 7 dieser AGB unberührt.

4.8. Erklären wir uns nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall zur Rücknahme von gelieferten Waren bereit, ohne zur Rücknahme gesetzlich oder vertraglich verpflichtet zu sein, wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 % des Warenwertes zuzüglich MwSt. erhoben. Notwendige Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Für Neukartonagen werden € 5, -- zzgl. MwSt. pro Produkt in Rechnung gestellt. Retouren mit einem Warenwert unter € 10, -- zzgl. MwSt. werden grundsätzlich nicht erstattet, wenn kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Die Transportgefahr und die Transportkosten trägt der Käufer.

5. Lieferfrist, Lieferort und Lieferverzug

5.1. Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn die vom Kunden erforderlichen Mitwirkungshandlungen, z.B. vom Kunden beizubringende Unterlagen, Genehmigungen oder Untersuchungen, erbracht wurden.

5.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5.3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Zulieferers verursacht worden sind.

5.4. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

5.5. Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Geraten wir in Lieferverzug, dann ist der dem Kunden zustehende Schadensersatzanspruch auf 2 % des Kaufpreises der Ware in Lieferverzug pro vollendete Woche, maximal auf 10 % des Kaufpreises beschränkt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der für etwaige Nebenleistungen vereinbarten Entgelte das Eigentum an dem Liefergegenstand vor.

6.2. Jede Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware von uns.

6.3. Der Kunde ist bis auf Widerruf befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Andere Verfügungen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum und uns unverzüglich benachrichtigen.

6.4. Der Kunde tritt schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab.

6.5. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 6.6 geltend machen.

6.6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Auf unsere Aufforderung wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich aushändigen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs oder im Falle des Antrags des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden die gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

6.7. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörende Vorbehaltsware erfolgen.

6.8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 10% werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Rechte des Kunden bei Mängeln der Lieferung

7.1. Die Produktabbildungen auf der Website und/oder in unseren Verkaufsunterlagen können aufgrund der Auflösung und Größe hinsichtlich Farbe und Größe vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen. Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäß, wenn die gelieferten Stücke der sonstigen Produktspezifikation in den beigelegten bzw. im Downloadbereich zur Verfügung gestellten Verkaufsunterlagen sowie den sonstigen Angaben auf der Website entsprechen.

7.2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insbesondere nach §§ 377 ff. UGB) nachgekommen ist und die Produkte auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit überprüft hat. Die Rügepflicht ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche zu erfüllen. Hat der Kunde den Mangel nicht fristgerecht gerügt, gilt die Lieferung als genehmigt und entfallen damit sämtliche Ansprüche wie z.B. Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadensersatz wegen einer später behaupteten Abweichung. Das gilt auch hinsichtlich etwaiger Falschlieferungen oder Abweichungen der Liefermenge.

7.3. Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Waren bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist nach der gesetzlichen Regelung (§§ 922 ff. ABGB) zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach §§ 924 ff ABGB wird ausgeschlossen.

7.4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos verstrichen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

7.6. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung der Ware zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu tragen.

7.7. Wir haften nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

7.8. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Verjährung

8.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung.

8.2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährung gemäß der gesetzlichen Regelung drei (3) Jahre ab Ablieferung. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung.

8.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche unseres Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 9.2 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Haftung und Schadensersatz

9.1. Wir haften auf Schadensersatz bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.

9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3. Im Fall eines von uns zu vertretenden Sachschadens ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. Soweit diese nicht eintritt, haften wir im Rahmen der inhaltlichen und umfangmäßigen Begrenzung unserer Haftung nach dieser Ziffer 9.

9.4. Die sich aus dieser Ziffer 9 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Allfällige Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

9.5. Bei Anfertigungen nach Angaben des Kunden oder nach Muster ist dieser dafür verantwortlich, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden und hat der Kunde uns im Falle der Inanspruchnahme durch einen Dritten schadlos zu halten bzw. freizustellen.

9.6. Der Kunde hat das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs zu beweisen und Ansprüche innerhalb von einem Jahr ab Gefahrenübergang geltend zu machen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadensersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

10. Compliance, Schadloshaltung und Kündigung im Falle einer Vertragsverletzung

10.1. Der Kunde (einschließlich seiner Mitarbeiter oder Vertreter) ist verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Bestimmungen im Zusammenhang mit seinen Pflichten einzuhalten. Insbesondere wird der Kunde (einschließlich seiner Mitarbeiter oder Vertreter) (i) weder direkte oder indirekte Zahlungen an Dritte vornehmen, diese veranlassen oder unterstützen, noch Dritten wesentliche Zuwendungen oder Geschenke gewähren - dies gilt insbesondere für seine Kunden, Mitarbeiter, Gesellschafter oder Geschäftsführer noch wird der Kunde (einschließlich seiner Mitarbeiter oder Beauftragten) solche Zahlungen/Zuwendungen, die nach den einschlägigen Gesetzen ("Antikorruptionspflicht") rechtswidrige und korrupte Praktiken darstellen, weder annehmen noch vereinbaren anzunehmen; (ii) alle Handelsbestimmungen hinsichtlich Compliance (z.B. Embargos, Handelsbeschränkungen) nach geltendem Recht einhalten ("Compliance-Pflicht"); (iii) Wettbewerbsrecht und insbesondere alle kartellrechtlichen Bestimmungen einhalten ("kartellrechtliche Pflicht"); (iv) jederzeit die Antikorruptions-, kartellrechtlichen sowie Compliance-Pflichten strikt einhalten, sicherstellen, dass seine Mitarbeiter und Beauftragten diese Pflichten einhalten und im gesamten Geschäftsverkehr deutlich machen, dass er gemäß den Antikorruptions-, kartellrechtlichen sowie Compliance-Pflichten handelt.

10.2. Im Falle einer Verletzung der Antikorruptions-, kartellrechtlichen oder Compliance-Pflichten (i) haben wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz; (ii) wird der Kunde uns gegen alle und von allen Ansprüchen Dritter schadlos halten bzw. freistellen; (iii) sind wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

11. Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Hauptsitz.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 1010 Wien zuständige Gericht. Wir sind allerdings auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

11.3. Für diese AGB und die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980) und der Verweisungsnormen.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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